ARS: Fremdwährungskredite – Umwandlung, Haftungsfragen, Aufsichtsrecht
Gerade nach der abgeklungenen Finanzmarktkrise ist das Thema Fremdwährungskredit topaktuell. Kurs- bzw. Währungseinbrüche haben Haftungsfragen bzw. Sorgfalts- und Aufklärungspflichten in den Mittelpunkt des Interesses gerückt.
Vor allem gilt es, sich über Umwandlungsmöglichkeiten bestehender Fremdwährungskredite, neue bzw. verschärfte FMA-Mindeststandards, eventuelle Gebühren und die jüngste Judikatur zu informieren.
Im Rahmen des vorliegenden Seminars erhalten Sie aus erster Hand zivil- und aufsichtsrechtliche Informationen
(inkl. Vertragsgestaltung) sowie Strategien zur Haftungsvermeidung im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten.
APPROBATION
Informationen zur Approbation finden Sie unter www.ars.at/approbationen. Die Approbation muss durch den Rechtsanwaltsanwärter / die Rechtsanwaltsanwärterin erfolgen. ARS bezieht sich auf § 2 RL-RAA (vgl. § 35 RL-BA 2015), § 13 RAPG sowie § 20 RAPG und übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Approbation.
Referenten: Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexander Schopper / Mag. Roland Salomon , BA, CPM, CRM / Dr. Petra Leupold , LL.M. (UCLA)
Durch die Kooperation zwischen ARS und dem BvCM sparen Sie 10% der Veranstaltungskosten.